Immobilienrente · Umkehrhypothek · Teilverkauf

Immobilienrente oder Umkehrhypothek?

Mehr finanzielle Freiheit – ohne Ihr Zuhause aufzugeben.

Vor allem im Alter wünschen sich viele Menschen, ihr gebundenes Vermögen nutzen zu können, ohne dafür ausziehen zu müssen. Es gibt eine Lösung, die dabei oft übersehen wird – und für viele Eigentümer die flexiblere Wahl ist.

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Vermögen nutzen. Zuhause bleiben.

Sie besitzen eine Immobilie und möchten Ihr gebundenes Vermögen sinnvoll nutzen? Gleichzeitig möchten Sie weiterhin in Ihrem vertrauten Zuhause leben und selbst bestimmen, wie es weitergeht?

Dann lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienverrentung.

Zwei Wege, ein Ziel – mit einem wichtigen Unterschied

Bekannter Weg

Die Umkehrhypothek

Sie erhalten ein Darlehen auf Ihre Immobilie. Das schafft Liquidität – führt aber zu einer wachsenden Verschuldung. Die Zinsen rechnen sich über die Jahre auf und können den späteren Verkaufserlös erheblich schmälern.

Clevere Alternative

Der Immobilien-Teilverkauf

Sie nehmen kein Darlehen auf. Stattdessen verkaufen Sie einen frei wählbaren Anteil Ihrer Immobilie und erhalten dafür sofort einen Kaufpreis – ohne Zins- und Zinseszinslast.

Umkehrhypothek – aufgelaufene Zinsschuld Teilverkauf – kein Darlehen
Jahr 1
Jahr 5
Jahr 10
Jahr 15
Jahr 20

Schematische Darstellung des Wirkprinzips: Bei der Umkehrhypothek wächst die Zinsschuld über die Laufzeit durch Zinseszinseffekte an. Beim Teilverkauf entsteht keine vergleichbare Schuld, da kein Darlehen aufgenommen wird. Keine realen Zahlenwerte – die tatsächliche Entwicklung hängt vom Einzelfall ab.

Ihre Vorteile beim Teilverkauf auf einen Blick

  • Sofortige Liquidität ohne Kreditaufnahme
  • Keine steigende Verschuldung durch Zinseszinsen
  • Sie wohnen weiterhin lebenslang in Ihrem Zuhause
  • Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen
  • Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer und entscheiden selbst über einen späteren Verkauf
  • Sie profitieren weiterhin von der Wertentwicklung Ihres verbleibenden Anteils

Wohnen wie bisher

Dank des im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrechts nutzen Sie Ihre Immobilie weiterhin uneingeschränkt. Auch über den Zeitpunkt eines späteren Gesamtverkaufs entscheiden Sie selbst. Abstimmungsbedarf besteht lediglich bei außergewöhnlichen baulichen Veränderungen.

„Ein Teilverkauf fühlt sich im Alltag kaum wie ein Verkauf an" – so beschreiben es viele Eigentümer.

Weiterhin an der Wertsteigerung beteiligt

Steigt der Wert Ihrer Immobilie in den kommenden Jahren, profitieren Sie weiterhin von der Wertentwicklung Ihres nicht verkauften Anteils. Beim späteren Gesamtverkauf wird der Erlös entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt – ohne Belastung durch aufgelaufene Zinsen und Zinseszinsen.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten

Jede Immobilie und jede Lebenssituation ist anders. Gemeinsam finden wir heraus, ob eine Immobilienrente, eine Umkehrhypothek oder ein Immobilien-Teilverkauf die passende Lösung für Sie ist.

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